Selbstbestimmtheit ist ein gebräuchliches Wort, wird aber im deutschen Duden erstaunlicherweise nicht beschrieben. In der Zeitschrift „Die Zeit“ finden wir folgenden Satz: Das politische System, in dem wir leben, stützt sich auf die Idee von Eigenverantwortung und Selbstbestimmtheit seiner Bürger. Ähnliche Worte sind Autonomie, Selbstverwaltung, Souveränität oder Unabhängigkeit. Selbstbestimmtheit gehört damit zu den Menschenrechten. Ein  Schutz der Privatsphäre ist die Bedingung für Selbstbestimmtheit.

In der Medizin ist der Wille des Patienten das höchste Rechtsgut. Das garantiert uns die Möglichkeit der Selbstbestimmtheit. Die Ärzte tun gut daran, dies zuzulassen und den Patienten in den Prozess der Therapieentscheidungen einzubinden. Meine Erfahrung ist, dass je mehr ein  Patient mit einer Therapie übereinstimmt, diese Therapie umso mehr wirkt und umso weniger Nebenwirkungen hat. Das sollten beide Seiten Nutzen.

Bei den Berichten über ungewöhnliche Verläufe in der Krebstherapie spielt die Selbestimmtheit, die Autonomie eine zentrale Rolle. Wenn auch der Patient zu den einzelnen Therapien die Fachleute befragen sollte, so sollte er sich doch bei den Entscheidungen das Heft nicht aus der Hand nehmen lassen. Wenn er von der Situation überfordert ist,  kann er immer noch dieses dem Arzt sagen und um Entscheidungshilfe bitten.

Wir sind seit Kindheit konditioniert, bei Dingen, die den Körper betreffen, die Verantwortung an den Arzt abzugeben. Wir müssen wieder lernen, die Verantwortung für unsere Gesundheit selbst zu übernehmen oder zumindest mitzutragen.